Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie
Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege – AKI-RL
Ziel der Richtlinie sind Erhalt, Förderung und Verbesserung der Versorgungssicherheit von Versicherten, die Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben. Die Richtlinie listet unter anderem Leistungsinhalte der außerklinischen Intensivpflege auf, die verordnet werden können, konkretisiert, welche Voraussetzungen dabei gelten und wie die Zusammenarbeit der verschiedenen betreuenden Berufsgruppen koordiniert werden soll.
- In Kraft getreten am:
- 01.04.2026
- Geändert am:
- 22.01.2026 BAnz AT 31.03.2026 B4
- Fassung vom:
- 19.11.2021 BAnz AT 17. März 2022 B2